FDP gegen Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen
Landtagsfraktion stellt Änderungsanträge zum Thüringer Schulgesetz
„Hauptkritikpunkt der FDP an der beabsichtigten Änderung des Thüringer Schulgesetzes ist die einseitige Bevorzugung der Gemeinschaftsschule durch das Bildungsministerium“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Franka Hitzing. Besonders heftige Kritik übte Hitzing daran, dass dem Ministerium im §13 die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in einer Letztentscheidung über die Schulartänderung zu bestimmen. Das lehnen die Liberalen strikt ab. "Es kann nicht sein, dass die an diesem Prozess primär Beteiligten, wie Eltern, Lehrer und kommunale Verantwortungsträger, einfach vom Ministerium überstimmt werden und gegen ihren Willen eine Gemeinschaftsschule vor die Nase gesetzt bekommen, weil der Herr Minister das so will", so Franka Hitzing. Neue Gemeinschaftsschulen dürften nicht per Ministeriumsdekret entstehen. „Eine solche Schulpolitik nach Gutsherrenart lehnen wir Liberalen ab. Wenn eine Schulgemeinschaft sich auf den Weg macht, um dieses Konzept zur Bereicherung der Thüringer Schullandschaft umzusetzen sind wir die Letzten die das verhindern wollen. Bürgerschaftliches Engagement ist begrüßenswert und das funktioniert besser ohne Druck aus dem Ministerium, wie die erfolgreichen Schulen in freier Trägerschaft eindrucksvoll beweisen“, so Hitzing abschließend.
Die FDP-Fraktion hat insgesamt 7 Änderungsanträge zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes für die 2. Beratung im Landtag (voraussichtlich Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung) eingebracht.
Pressemitteilung Nr.: 314-10 / Erfurt, 07.12.2010

