Stimme der privaten Waldbesitzer bei der Forstreform berücksichtigen

 

Hitzing: „Beförsterung muss für Privatwaldbesitzer bezahlbar bleiben“

"Die Unantastbarkeit des Waldeigentums, die Freiheit seiner Bewirtschaftung und das Recht auf Selbstverwaltung der Privatwaldeigentümer ergibt sich aus den Grundzügen unserer Verfassung. Diese Rechte gilt es zu wahren", fordert die FDP-Abgeordnete, Franka Hitzing, mit Blick auf die Gesetzänderungen durch die Gründung der Landesforstanstalt. Die möglichen Gefahren durch Borkenkäfer, Unwetter, aber auch zukünftige Potenziale bei der Planung von Wanderwegen und Biodiversitätsschutzräumen sowie Planungen der Jagdgebiete machten nicht an vermeidlichen Eigentumsgrenzen halt. Es liege im Interesse des Landes, dass die Beförsterung für die kleinen Privatwaldbesitzer weiterhin bezahlbar bleibe. Die Bevormundung bei Haftungsfragen, die Blockade des Verkaufs des BVVG-Waldes aus Naturschutzerwägungen, die Nichtbewilligung von Fördermitteln für die Holzmobilisierung oder die nicht zugelassene zeitweilige Holzlagerung auf landwirtschaftlichen Flächen seien weitere Probleme die geregelt werden müssen, so Hitzing.
"Die durchschnittliche Waldfläche pro Kopf der Bevölkerung ist in Thüringen fast doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Schnitt. Damit kommt Thüringen nicht nur eine herausragende Bedeutung, als grünes Herz Deutschlands zu, sondern Thüringen besitzt gerade unter der Beachtung der aktuellen ökologischen Herausforderungen auch eine hervorragende Basis für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten", sagte die liberale Abgeordnete bei der Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes für Thüringen e.V. am Samstag in Erfurt. Im Thüringer Waldbesitzerverband sind ein Fünftel der Forstbetriebe, mit einer Gesamtmitgliedsfläche von rund 40 Prozent des Gesamtwaldes in Thüringen, organisiert.
Pressemitteilung Nr.: 395-11 / Erfurt, 13.09.2011

 

 

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