Keine Genehmigung für weitere Salzeinleitung in die Werra
Hitzing: „Thüringen muss sich mit seiner Position durchsetzen“
Mit ihrer Kleinen Anfrage wollte die liberale Umweltpolitikerin den Stand des Antragverfahrens der K+S KALI GmbH sowie die Strategie der Landesregierung hinsichtlich des weiteren Vorgehens erfragen. In Thüringen wurde vor zwei Jahren der für die Einleitung der Produktionsabwässer der K+S KALI GmbH in die Werra maßgebender Härtegrenzwert am Pegel Gerstungen bis zum 31.12.2012 verlängert. Die Gemeinde hat im Juli 2011 einen Antrag auf Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Schadensbegrenzung und Sanierung in Verbindung mit Schadensersatzansprüchen gegenüber K+S gestellt. Dieser werde z.Z. vom Landesbergamt geprüft, teilte das Ministerium in der Antwort die Anfrage der FDP mit. Die K+S hat beim Regierungspräsidium Kassel einen neuen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzwasser in den Untergrund gestellt. Eine Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamt sei derzeit in Bearbeitung. Gegen eine Verlängerung der Genehmigung haben sich am 14. November die Mitglieder Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. in einem offenen Brief an den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gewandt. Auch die Einwohner der Thüringer Gemeinden kämpfen seit Jahren um den Erhalt ihrer Trinkwasserbrunnen, denn die eingeleiteten Salzabwässer machen naturgemäß nicht an der hessischen Grenze halt. „Die Sorgen der Menschen in der Wera Region müssen neben der Versalzung der Wera, in der sich mittlerweile Meeresorganismen angesiedelt haben, endlich ernst genommen werden", fordert die Umweltexpertin Hitzing.
„Um mögliche Schäden durch anthropogene Versalzung des Grundwasser und der Oberflächengewässer zu verhindern, soll es nach dem Willen der Landesregierung nach Ablauf des Jahres 2012 keine Genehmigungen mehr geben“, versichert der Minister Jürgen Reinholz in seiner Antwort. Für die Verwertung von mineralischen Abfällen als Versatz in der Grube Unterbreizbach liege ein gutachterlich bestätigter Langzeitsicherungsnachweis vor. Darüber hinausgehende Planungen zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen untertage in den thüringischen Gruben des Werra-Kalireviers seien der Landesregierung nicht bekannt. Um die Vorgaben aus der europäischen Wasserrahmenschutzrichtlinie für die Werra bis zum Jahr 2015 zu erfüllen sowie weitere Umweltschäden, wie beispielsweise Schäden durch die Versalzung, Verpressung und Abfalleinlagerung nachhaltig zu verhindern wurden "Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus dem Bergbau" genannt, welche sich an den Empfehlungen des Runden Tisches "Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" orientieren.
Pressemitteilung Nr.: 491-11 / Erfurt, 16.11.2011

