Eine Behörde - zwei Dienstleistungen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 entschieden hat, dass eine „Hartz IV - Verwaltung“ in Form von Arbeitsgemeinschaften wie in Nordhausen grundgesetzeswidrig ist, hat sich der Nordhäuser Kreistag für die Zukunft positioniert.
Â
Sollte der Landkreis nicht rechtzeitig die Finanzierung dieser Aufgaben sicherstellen, müssen die betroffenen Bürger in Zukunft bei zwei Behörden ihre Anträge auf Leistungen stellen. Es kann nicht im Interesse der betroffenen Bürger liegen, die Anzahl der Anträge und Nachweise zu verdoppeln! Die Nähe zum Bürger und die Vernetzung von Hilfen vor Ort sind durch die kommunale Wahrnehmung der Aufgaben besser abgesichert und auf Probleme kann einfach schneller reagiert werden. Der Kreistag folgte diesem Antrag einstimmig.
Quelle: nnz

