Kommunalpolitik als Irrgarten

Für die Thüringer Kommunen und deren Bürgermeister ist es nicht immer leicht, allen Anforderungen der Landesregierung und der Kommunalaufsicht gerecht zu werden.

Oft hat man den Eindruck, es geht rein in die Kartoffeln und gleich wieder raus!

Stichwort Strassenausbausatzung:
Laut Thüringer Kommunalordnung können Kommunen zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen die entsprechenden Satzungen erlassen. Das –Können- bedeutet aber in der Realität müssen.
In der Gemeinde Friedrichsthal wurde in den 90er Jahren ein Gehweg gebaut, der den Bürgern nun endlich ermöglichte, die Straße als Fußgänger zu benutzen, ohne der Gefahr mit einem LKW oder PKW zu kollidieren.
Ein kleiner Ort, ca 270 Einwohner mit einer Landesstraße als Durchgangsstraße, direkte Verbindung von einer Bundesstraße zur anderen. Der Schwerlasttransport ist für alle Anwohner eine starke Belastung, wird aber ertragen. Mit dem Fußweg hat die damalige Gemeindeführung eine Entscheidung für die Bürger des Ortes getroffen. Gerade ältere Menschen  und unsere Kinder brauchen  Sicherheit auf ihrem Weg durch das Dorf.
Was lag also näher, als diesen Weg zu bauen – ohne Kredit und ohne die Bürger finanziell zu belasten.
Die Haushaltsplanung war schlüssig und auch die Kommunalaufsicht war anscheinend mit allem zufrieden!  
Seit dem Jahre 2005 werden Kommunen wie Friedrichsthal genötigt, eine Straßenausbausatzung zu erlassen, im Grunde ist das kein Problem aber man erwartet ( und das sehr massiv ), dass die Beiträge für längst abgeschlossene Maßnahmen noch nachträglich von den Bürgern erhoben werden.
An dieser Stelle fehlt mir jegliches Verständnis.
Was ist mit dem Grundsatz, dass die Gesetzgebung für den Bürger ist, für sein Wohl.
Warum kann eine Kommune, die finanziell dazu in der Lage ist, nicht selbst entscheiden wie mit ihren Mitteln verfahren wird und was damit für den Ort gemacht werden soll?
Seit einigen Wochen scheint auch die Thüringer Landesregierung an der eigenen Gesetzgebung zu zweifeln und lässt die Rechtmäßigkeit der Straßenausbausatzung prüfen.
Grund hierfür ist sicher der Wille der Kommunen, nicht alles hinzunehmen und Entscheidungen zu hinterfragen!

Auch die Diskussion um das Thüringer Finanzausgleichgesetz ist kontrovers. Viele Kommunen rechnen damit, ab 2010 weniger Einnahmen zu haben, da Teile der Zahlungen nicht mehr wie bisher an die Einnahmeentwicklung des Landes gekoppelt sind. Arme und reiche Kommunen werden „zusammengerechnet“, da wo schon immer viel investiert wurde, wird die Zuweisung höher ausfallen als bei vergleichbaren Kommunen mit weniger finanziellem Spielraum. Man spielt mit falschen Ansätzen und Investitionsstaus sind vorprogrammiert.
Kommunale  Handlungsfreiheit und die Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung, nicht die Beschneidung der Kompetenzen sollten die Landesregierung antreiben.
Die Entscheidungen vor Ort sind die Entscheidungen für und mit dem Bürger.
Die Selbstverwaltung ist ein hohes Gut, und  die Mündigkeit der Bürger darf nicht in Abrede gestellt werden was bedeutet, dass die Landesherren ihren Bürgern und den Bürgermeistern vertrauen.  
Die Regierung des Freistaates Thüringen muss Rahmenbedingungen schaffen, die eigenverantwortliches Handeln der Kommunen über das derzeitige Maß hinaus ermöglicht.

Franka Hitzing
Bürgermeisterin der Gemeinde Friedrichsthal
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