Straßenausbausatzung ja – aber nicht zu jeder Bedingung
Neue Baumaßnahmen in den Kommunen erfordern eine Satzung. Gerade im Bereich des Straßenausbaus werden Straßenausbausatzungen verlangt, um die Bürger an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
Die Sanierungsmaßnahmen für Straßen und Wege in den 90er Jahren wurden von den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt, oftmals mit eigenen Mitteln und ohne Straßenausbausatzung und ohne die Bürger finanziell zu belasten.
Laut Thüringer Rechtssprechung besteht doch aber Satzungspflicht, das heißt, Satzungen müssen erlassen werden und die Bürger haben für die Maßnahmen nun rückwirkend zu zahlen, auch wenn diese schon zehn oder mehr Jahre zurückliegen. Hier erfolgt ganz klar ein kalter Eingriff in die Selbstbestimmung und Satzungshoheit der Gemeinden.
Wenn eine Gemeinde entschieden hat, dass sie die Kosten aus eigenen Mitteln tragen kann, ohne den Bürger zu belangen, dann darf keine Regierung die Gemeinde entmündigen.
Niemand bestreitet die Notwendigkeit von Satzungen zum heutigen Zeitpunkt, und sie werden auch erlassen!
Aber die Gemeinden zu zwingen, ihre Bürger nachträglich für Baumaßnahmen zu belasten, die eventuell schon wieder sanierungsbedürftig sind oder Mitbürger betreffen, die damals noch nicht im Ort lebten oder bereits verzogen sind, das grenzt an Unverschämtheit!
Momentan ist Ruhe. Aber was wird nach der Wahl?
Werden sich die Kommunen (ohne Satzung) widerspruchslos dieser fragwürdigen Rechtssprechung beugen und die Einwohner der Dörfer mit noch weiteren Gebühren belasten?
Selbstverwaltung und Eigenverantwortung das sind die Zauberworte, die das Leben im ländlichen Raum attraktiv machen – dafür muss gesorgt werden!
