Maßnahmen zur Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Thüringen
Drucksache 5/486 - 16.02.2010
Antrag der Fraktion der FDP
Maßnahmen zur Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Thüringen
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. einen Bericht über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Lösung
der Ungleichbehandlung zwischen verbeamteten und angestellten
Lehrkräften vorzulegen;
2. unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden
Ungleichbehandlungen zwischen den teilzeitbeschäftigten angestellten
Lehrkräften nach dem so genannten "Floating-Modell" einerseits
und den Vollzeitbeschäftigten (Beamte und Nichtbeamte)
andererseits zu beseitigen. Dies soll insbesondere auch vor dem
Hintergrund geschehen, etwaige Unterrichtsstundenausfälle besser
zu kompensieren.
Begründung:
Infolge des signifikanten Rückgangs der Schülerzahlen seit Beginn der
1990er Jahre beschloss die seinerzeit CDU/SPD-geführte Landesregierung
im Jahr 1997, flexible Arbeitszeitmodelle, unter anderem das so
genannte "Floating-Modell", einzuführen. Zielsetzung war, mit geringerer
Wochenarbeitszeit und dem Verzicht auf einen Teil der Vergütung
dem Lehrerüberhang zu begegnen, ohne betriebsbedingte Kündigungen
aussprechen zu müssen.
Ein Teil der teilzeitbeschäftigten Lehrerschaft nutzte die per Änderung
des Thüringer Beamtengesetzes eingeräumte Option zur Teilzeit-Verbeamtung.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2007, dass Teilzeit-
Beamtenverhältnisse den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums
widersprechen und verfassungswidrig sind (vgl. 2 BvF 3/02).
Seither existiert in vielen Thüringer Lehrerkollegien de facto eine Zweiklassengesellschaft
zwischen den zur Vollzeittätigkeit berechtigten verbeamteten
"Floating-Lehrern" und den nach wie vor in Teilzeit beschäftigten
angestellten "Floating-Lehrern". Nicht nachvollziehbar ist hierbei
der Umstand, dass aufgrund der Art des Beschäftigungsverhältnisses
einem Teil der Thüringer Lehrerschaft die Möglichkeit zur vergüteten
Mehrarbeit bislang verwehrt bleibt.
Für die Fraktion:
Hitzing
12. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 25.02.2010
Nach Beratung in den Ausschüssen wurde der Antrag im Plenum am 27.05.10 abgelehnt.

