Thüringer Schulen in freier Trägerschaft

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.03.2010

K l e i n e A n f r a g e 407
der Abgeordneten Barth und Hitzing (FDP)

Thüringer Schulen in freier Trägerschaft


Allgemein- und berufsbildende Schulen, die von Kirchen, von sozialen
Institutionen, von gemeinnützigen Vereinen, von gesellschaftlichen
Bündnissen (z.B. Elterninitiativen) sowie von nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen geführten Organisationen ins Leben gerufen und geführt
werden, stellen, aufgrund der ihnen gesetzlich eingeräumten Gestaltungsfreiheiten,
eine Bereicherung der Bildungslandschaft Thüringens
dar.


Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl der in freier Trägerschaft geführten allgemein-
und berufsbildenden Schulen vom Schuljahr 2000/2001 bis
einschließlich des Schuljahres 2009/2010 entwickelt (bitte nach
Schuljahren, nach Art des Trägers und nach Schulformen getrennt
aufführen)?

2. Wie hat sich die Anzahl der Anträge und der Genehmigungen auf Errichtung
von allgemein- und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft
vom Schuljahr 2000/2001 bis einschließlich des Schuljahres
2009/2010 entwickelt (bitte nach Schuljahren und nach Schulformen
getrennt aufführen)?

3. Nach welchen Kriterien entscheidet die zuständige Behörde über die
Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft?

4. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Anträge?

5. Wie hat sich die Schülerzahl entwickelt, die in allgemein- und berufsbildenden
Schulen in freier Trägerschaft vom Schuljahr 2000/2001
bis einschließlich des Schuljahres 2009/2010 unterrichtet wurden
bzw. unterrichtet werden (bitte nach Schuljahren, nach Art des Trägers
und nach Schulformen getrennt aufführen)?

6. In welcher Höhe fördert der Freistaat Thüringen allgemein- und berufsbildende
Schulen in staatlicher Trägerschaft (bitte den jährlichen
Förderbetrag insgesamt sowie den Förderbetrag je Schüler, hier jeweils
getrennt nach Schulformen, nach Personal- und Sachkosten
sowie für die Schuljahre 2000/2001 bis einschließlich 2009/2010 aufführen)?

7. In welcher Höhe fördert der Freistaat Thüringen allgemein- und berufsbildende
Schulen in freier Trägerschaft (bitte den jährlichen Förderbetrag
insgesamt sowie den Förderbetrag je Schüler, hier jeweils
getrennt nach Schulformen, nach Art des Trägers, nach Personalund
Sachkosten sowie für die Schuljahre 2000/2001 bis einschließlich
2009/2010 aufführen)?

8. In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden Fördermittel für
allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in den
Schuljahren 2000/2001 bis einschließlich 2009/2010 nicht abgerufen?

9. Welches sind die Grundlagen und Kriterien für die Bemessung des
Förderbetrages für Schulen in staatlicher Trägerschaft?

10. Welches sind die Grundlagen und Kriterien für die Bemessung des
Förderbetrages für Schulen in freier Trägerschaft?

11. Wie beeinflusst, im Falle der Schulen in freier Trägerschaft, die Art
des jeweiligen Trägers die Höhe der Förderung?

12. Wie begründet die Landesregierung diese gegebenenfalls unterschiedliche
Förderpraxis, die sich aus den Fragen 9 bis 11 ergibt?

13. Beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls unterschiedliche
Fördersätze je Schüler in öffentlich geführten und in freier Tragerschaft
geführten Schulen anzugleichen?

a) Falls ja, in welchem Zeitraum soll diese Angleichung abgeschlossen
sein?

b) Falls nein, aus welchen Gründen verzichtet die Landesregierung
auf eine Angleichung?


Barth

Hitzing

Hier finden Sie die Antwort des Ministeriums

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