Windkraftanlagen in Limlingerode
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/2197
20.01.2011
M ü n d l i c h e A n f r a g e
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Windkraftanlagen in Limlingerode
In Limlingerode sollen trotz massiven Anwohnerprotests, trotz sehr schutzwürdiger Landschaft, trotz einer begründeten Änderung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Landesentwicklungsplan, bis zu fünf große Windkraftanlagen errichtet werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass das Naturschutzgebiet
und das Vogelschutzgebiet, die an den Ort Limlingerode und das geplante
Baugebiet der Windkraftanlage grenzt, durch den Bau massiv
entwertet wird? Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung, um
den Erhalt dieser besonders schutzbedürftigen Gebiete zu sichern?
Wenn nein, wie begründen Sie dies vor dem Hintergrund der massiven
Eingriffe durch die besonders großen Windkraftanlagen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Einschränkungen der Lebensqualität
für Mensch und Natur durch den Bau dieser besonders massiven
Windkraftanlagen in dieser eher windarmen Region (Beeinträchtigungen
durch Schlagschatten [Nachmittag und Abend], Lärm
und Infraschall, Strahlung sowie die deutliche optische Beeinträchtigung
der malerischen Landschaft)?
3. Wie bewertet die Landesregierung den drohenden Verlust dieses
touristischen Kleinods im Nordwesten Thüringens, jetzt da sich eine
touristische Nutzung, die wesentlich zum Einkommen in dieser Region
beiträgt, dauerhaft etabliert hat?
Hitzing
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
Für die Landesregierung antwortete Frau Staatssekretärin
Dr. Eich-Born während der 43. Plenarberatung am 27.01.2011.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen
und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage
beantworte ich für die Thüringer Landesregierung
wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist sich der Auswirkungen
von Windenergieanlagen auf Natur und
Landschaft bewusst. Aus diesem Grund hat sie
dem Schutz der Landschaft sowie von Arten und
Biotopen in den 2005 veröffentlichten Empfehlungen
zur Ausweisung von Windenergieanlagen in
den Regionalplänen eine besondere Bedeutung
beigemessen. Dies schlägt sich dort in einer Vielzahl
von Kriterien, wie etwa Naturschutzgebieten
oder dem Vorkommen gefährdeter Arten, nieder,
die die Ausweisung von Vorranggebieten für die
Windenergie ausschließen oder jedenfalls von einer
Prüfung der Unbedenklichkeit abhängig machen.
Der vorgesehene Standort für Windenergieanlagen
in Limlingerode liegt weder selbst in einem Naturschutzgebiet
noch in einem europäischen Vogelschutzgebiet
nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Im
Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen von
1999 ist für diesen Standort ein Vorranggebiet für
Windenergie dargestellt, das auch heute noch
rechtsverbindlich gilt. Allerdings befindet sich nördlich
des Vorranggebiets das mit Verordnung vom
13. September 2000 - man beachte die zeitliche
Abfolge - ausgewiesene Naturschutzgebiet „Sülzensee
- Mackenröder Wald. Teilweise zum Naturschutzgebiet
gehört das sich auch westlich des
Vorranggebiets erstreckende EU-Vogelschutzgebiet
„Ellersystem - Weilröder Wald - Sülzensee“ und
das gleichnamige FFH-Gebiet - also Schutzgebiete
des europäischen Schutzgebietssystems Natura
2000. Diese europäischen Schutzgebiete wurden in
den Jahren 2007 bzw. 2004 wirksam. Die Fläche
der Schutzgebiete selbst ist durch die geplanten
Windenergieanlagen nicht betroffen. Der Rechtsstatus
des Naturschutzgebiets an sich bietet keine
Rechtsgrundlage; eine mehrere hundert Meter entfernte
Windenergieanlage, die das Gebiet nicht unmittelbar
zerstörerisch beeinträchtigt, zu untersagen.
Lediglich bei erheblichen Beeinträchtigungen
der Erhaltungsziele, hier z.B. Vogel- und Fledermausarten,
von FFH- und Vogelschutzgebieten,
sind Anlagen auch außerhalb der Gebiete grundsätzlich
nicht zulässig. Ob die geplanten Windenergieanlagen
erhebliche Beeinträchtigungen verursachen,
wird im Rahmen des emissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens geprüft. Zuständig
für dieses Verfahren ist die untere Emissionsschutzbehörde
- hier also der Landkreis Nordhausen.
Dieser muss auch die Tatsache, dass geschützte
Vögel und Fledermausarten insbesondere
auch in der Nähe von Schutzgebieten zu erwarten
und ggf. durch Windenergieanlagen gefährdet sind,
erheben und artenschutzrechtlich bewerten. Die
Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
hat am 16. Juni 2010 einen neuen Regionalplan
Nordthüringen beschlossen, der westlich von Limlingerode
kein Vorranggebiet für Windenergie mehr
vorsieht. Dies trägt der gegenüber dem Jahr 1999
veränderten Situation Rechnung.
Zu Frage 2: Die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von
mehr als 50 Meter bedürfen einer emissionsschutzrechtlichen
Genehmigung. Die für das entsprechende
Genehmigungsverfahren sachlich und örtlich zuständige
Behörde ist das Landratsamt Nordhausen.
Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen
wurde im Landratsamt Nordhausen bisher
kein neuer Antrag auf emissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Insofern kann derzeit
weder das Landratsamt noch die Landesregierung
die Auswirkungen von bisher nicht näher definierten
Windenergieanlagen beurteilen, da diese Beurteilung
nur auf der Grundlage entsprechend qualifizierter
Antragsunterlagen möglich ist.
Zu Frage 3: Die Auswirkungen können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Der Landesregierung
liegen allerdings Erkenntnisse aus anderen
Tourismusregionen vor, wonach die Präsenz von
Windenergieanlagen nicht zwingend zu einer empfindlichen
Beeinträchtigung der Tourismuswirtschaft
führt.

