Möglichkeiten der Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.03.2011


K l e i n e A n f r a g e 1293
der Abgeordneten Hitzing (FDP)


Möglichkeiten der Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht
für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf

Mit Einführung des neuen Schulgesetzes zum 1. Januar 2011 gilt ab dem
1. August 2011 für alle Jugendlichen nach allgemeinem Verständnis die
zehnjährige Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht gilt allerdings nur
für diejenigen, die sich in einer Ausbildung befinden und deshalb eine
Fachklasse besuchen. Der Besuch einer Fachklasse wird zur Erfüllung
des 10. Pflichtjahres anerkannt, wenn der Schüler einen Hauptschulabschluss
und einen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Schüler mit Hauptschulabschluss,
die allerdings keinen Ausbildungsvertrag haben, müssen
mit dem Ziel eines Qualifizierten Hauptschulabschlusses weiter die
Regelschule besuchen. § 20 des neuen Schulgesetzes, der zum 1. August
2011 in Kraft tritt, sieht vor, dass Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf
ihre Vollzeitschulpflicht auch in Maßnahmen erfüllen können, die
eine normalen Schulen gegenüber gleichwertige Bildung gewährleisten.
Ich frage die Landesregierung: 


1. Was sollen die genauen Kriterien für einen erhöhten Förderbedarf sein?


2. Gelten für die Landesregierung insbesondere auch sozial- oder lernbeeinträchtigte
Schüler als Schüler mit erhöhtem Förderbedarf?


3. Welche Maßnahmen sollen als gleichwertig anerkannt werden und
welche genauen Inhalte sollen die anerkannten Maßnahmen umfassen?


4. Wie soll sichergestellt werden, dass die Schüler auch an den Maßnahmen
teilnehmen und sich nicht durch Abwesenheit der Vollzeitschulpflicht
entziehen?


5. Welche Rolle wird das Berufsvorbereitungsjahr laut Ansicht der Landesregierung
in Zukunft spielen?


6. Wie sollen gerade kleine Regelschulen nach Ansicht der Landesregierung
den Unterricht der Schüler mit dem Ziel eines Qualifizierenden
Hauptschulabschlusses sicherstellen, wenn sie nur sehr wenige
Schüler mit diesem Ziel haben?


7. Wie soll in diesem Fall (siehe Frage 6) mit dem Klassenteiler nach
Verwaltungsvorschrift umgegangen werden?


Hitzing


 Hier finden Sie die Antwort des Ministeriums

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