Pflicht zur Kennzeichnung der Reit- und Kutschwege laut Thüringer Waldgesetz

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
03.03.2011

K l e i n e A n f r a g e 1285
der Abgeordneten Hitzing, Bergner und Untermann (FDP)


Pflicht zur Kennzeichnung der Reit- und Kutschwege laut Thüringer Waldgesetz

Die Erste Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz (1. DVO ThürWaldG) vom 27. Juli 1995, zuletzt geändert durch die "Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz vom 30. August 2010 (GVBI. S. 341), regelt die Benutzung und die Kennzeichnung der Wege als Reitwege sowie die Kennzeichnung der Reit- und Kutschpferde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gründe verfolgte die Landesregierung mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht bei Reit- und Kutschwegen und der Kennzeichnungspflicht bei Pferden?

2. Wie ist der aktuelle Stand des Reitwegenetzes in Thüringen (bitte Streckenlängen der Reitwege in den Kreisen einzeln auflisten)?

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Stand und die Praxis der Ausweisung von Reitwegen in den anderen Bundesländern?

4. Gibt es verbindliche Qualitätskriterien bei Reit- und Kutschwegen in Thüringen, falls ja, wie und durch wen werden die Kriterien bei den Reit- und Kutschwegen festgelegt und evaluiert?

5. Welcher finanzielle Aufwand entsteht für die Beschilderung der Reitund Kutschwege sowie für die Kennzeichnung von Pferden und durch wen werden diese Kosten getragen (bitte den bereits entstandenen Aufwand sowie den geplanten Aufwand nach Planungsregionen aufgliedern)?

6. Wie hoch sind die Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung der Reit- und Kutschwege in den Thüringer Wäldern (bitte nach Planungsregionen und Ausgaben pro Länge der Reitwege gliedern)?

7. Wer ist für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf als solche gekennzeichneten Reitwegen verantwortlich?

8. Wer trägt bei Unfällen auf als solche gekennzeichneten Reitwegen das Haftungsrisiko bzw. die daraus resultierenden Kosten?

9. Wer trägt das Haftungsrisiko bei Reitunfällen außerhalb der als solche gekennzeichneten Reitwege?

10. Wie haben sich seit der Kennzeichnung von Reitwegen in Thüringen die Anzahl, Art und Schwere der Reitunfälle entwickelt (bitte nach Landkreisen aufgliedern und gegebenenfalls zu konstatierende Entwicklungen darstellen)?

11. Wie viele Ordnungswidrigkeiten gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Waldgesetz wurden seit der Einführung der Kennzeichnung von Reitwegen, Reit- und Kutschpferden von der unteren Forstbehörde erfasst (bitte einzeln auflisten nach Verstößen gegen § 6 Abs. 3 Satz 2, Satz 5 und Satz 6 ThürWaldG)?

12. Wie sind die bestehenden Reit- und Kutschwege miteinander vernetzt? Bestehen Lücken, wenn ja, welche? Sieht die Landesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, an welchen Stellen und in wessen Verantwortung?

Hitzing, Bergner, Untermann

Hier finden Sie die Antwort des Ministeriums

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