Studierendenschaften nach §§ 72 ff. Thüringer Hochschulgesetz

Thüringer LandTag
5. Wahlperiode
13.05.2011
K l e i n e  A n f r a g e  1496
der Abgeordneten Hitzing (FDP)

Studierendenschaften nach §§ 72 ff. Thüringer Hochschulgesetz

Ich frage die Landesregierung:

1 . In welcher Höhe standen den verfassten Studierendenschaften an
den staatlichen Thüringer Hochschulen seit dem Wintersemester
2009/2010 finanzielle Mittel zur Verfügung und aus welchen Quellen stammten diese (bitte nach Hochschule, verfasster Studierendenschaft, Semester, Höhe und Quelle der finanziellen Mittel aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe wurden an den staatlichen Thüringer Hochschulen
seit dem Wintersemester 2009/2010 Beiträge je Studierenden erhoben, die den Studierendschaften zur Verfügung gestellt wurden (bitte
nach Hochschule, Semester und Höhe des Beitrags aufschlüsseln)?
3. Zu welchen Zwecken haben die verfassten Studierendenschaften
an den staatlichen Thüringer Hochschulen seit dem Wintersemester
2009/2010 ihre zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel verwendet (bitte nach Hochschule, verfasster Studierendenschaft, Verwendungszweck und Betrag aufschlüsseln)?
4. Ergab die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft durch den Landesrechnungshof nach § 74 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) seit dem Wintersemester 2009/2010
Beanstandungen? Wenn ja, welche (bitte nach Semester, verfasster Studierendenschaft, Hochschule und Art der Beanstandung aufschlüsseln)?
5. Wie bewertet die Landesregierung den Zwang zur Mitgliedschaft der
immatrikulierten Studierenden in der verfassten Studierendenschaft
nach § 72 Abs. 1 ThürHG?
Hitzing
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