Klärung der widersprüchlichen bildungspolitischen Position der Thüringer Landesregierung
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2777
18.05.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Klärung der widersprüchlichen bildungspolitischen Position der Thüringer Landesregierung
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die politische Position des Freistaates zum Kooperationsverbot nach
Artikel 104b Grundgesetz (GG) unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen eindeutig zu formulieren und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten,
2. alle Maßnahmen zu ergreifen, die betreffenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen so zu modifizieren, dass das Kooperationsverbot nach Artikel 104b GG aufgehoben wird.
Begründung:
Die Landesregierung äußerte sich mit widersprüchlichen bildungspolitischen Positionen in der Diskussion zur Aufhebung des Kooperationsverbots nach Artikel 104b GG. Die Ministerpräsidentin bezeichnete die
Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung, es bedürfe
einer Kooperationskultur statt eines Kooperationsverbots, in der Thüringischen Landeszeitung vom 16. Mai 2011 als "anzüglich und extrem entbehrlich." Den stellvertretenden Ministerpräsidenten zitierte "DIE WELT"
vom 17. Mai 2011 hinsichtlich einer Aufhebung der Regelung mit folgender Aufforderung an die Bundesministerin: "Schavan darf es nicht
bei Absichtserklärungen belassen, sie muss eine Gesetzesinitiative auf
den Weg bringen." Zudem forderte er in einer Rede vor dem Deutschen
Bundestag am 27. Januar 2011 eine stärkere finanzielle Unterstützung
des Bundes für die bildungspolitischen Maßnahmen der Bundesländer.
Entsprechend der Gesetzgebungskompetenzen der deutschen Bundesländer bildet der Bereich der Bildungspolitik ein zentrales Politikfeld,
welches seitens der Landesregierung qualifiziert zu bearbeiten ist. Die
gegensätzlichen Aussagen durch die Ministerpräsidentin und ihres Stellvertreters in der Diskussion zur Aufhebung des Kooperationsverbots nach
Artikel 104b GG spiegeln keinen klaren politischen Kurs der Landesregierung wider. Es ist für den Freistaat Thüringen von existenzieller Bedeutung, dass seine Interessen durch einen landespolitischen Konsens
auf Bundesebene aktiv vertreten werden. Dies ist derzeit nicht der Fall.
Für die Fraktion:
Hitzing
Sowohl die Überweisung in den Ausschuss sowie der Antrag selbst wurden abgelehnt

