Sicherung des Hochschulstandorts Thüringen
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2862
06.06.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Sicherung des Hochschulstandorts Thüringen
Die Landesregierung wird aufgefordert,
I. die gültige Rahmenvereinbarung II zur Hochschulfinanzierung um ein
Jahr zu verlängern, damit die Thüringer Hochschulen für 2012 die
notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Forschungs-
und Lehraktivitäten bekommen; die Verlängerung soll auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2010 erfolgen und sich ausdrücklich nicht
an der Situation nach Inanspruchnahme der Notfallklausel orientieren;
II. dem Thüringer Landtag bis Januar 2012 ein Konzept zur Entwicklung
der Thüringer Hochschulen nach § 11 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz vorzulegen, die Hochschulen in die Erstellung dieses Hochschulentwicklungsplans frühzeitig einzubeziehen und damit die Zielvorstellungen der Landesregierung zur strukturellen Entwicklung und
Ausbauplanung der Thüringer Hochschulen zu formulieren;
III. nach Vorlage des Hochschulentwicklungsplans unmittelbar in Verhandlungen zur Gestaltung einer Rahmenvereinbarung III einzutreten, die den Thüringer Hochschulen auf seiner Basis einen verlässlichen und zukunftsfähigen Finanzierungsrahmen bei der Umsetzung
der Zielvorstellungen der Landesregierung sichern soll.
Begründung:
Die Rahmenvereinbarung II, in der die Thüringer Landesregierung und
die Thüringer Hochschulen gemeinsam einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für die Hochschulfinanzierung festgelegt haben, läuft zum
31. Dezember 2011 aus. Da die Landesregierung bislang die Verhandlungen über eine neue Rahmenvereinbarung nicht entscheidend vorangetrieben hat, wie beispielsweise in der Antwort auf die Kleine Anfrage
1372 der Abgeordneten Hitzing und Recknagel beschrieben (vgl. Drucksacke 5/2768), haben die Thüringer Hochschulen zurzeit keinerlei Planungssicherheit für das Haushaltsjahr 2012 und darüber hinaus. Dies
verstärkt die Verunsicherung der Hochschulen zusätzlich, die seit Bekanntwerden des Landeshaushaltsentwurfs 2011 anhält. Mit dem Landeshaushalt 2011 kürzte die Landesregierung bereits - über die rechtlich umstrittene Aktivierung einer Notfallklausel - die Zuschüsse für die
Thüringer Hochschulen unter das in der Rahmenvereinbarung II vereinbarte Niveau.Drucksache 5/2862 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
2
Für die langfristige Stärkung und Fortentwicklung der Thüringer Hochschulen ist es jedoch dringend geboten, ihnen verlässliche und auskömmliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur so können
Ausbildung und Forschung in Thüringen auf hohem Niveau fortgeführt
werden, was für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes unerlässlich ist. Deshalb ist es angebracht, die gültige Rahmenvereinbarung II um ein Jahr zu verlängern, um den Hochschulen Planungssicherheit für 2012 zu gewährleisten. Dies würde es
der Landesregierung zudem ermöglichen, in Abstimmung mit den Hochschulen einen Hochschulentwicklungsplan zur strategischen Entwicklung
des Forschungs- und Bildungsstandorts Thüringen zu erarbeiten. Dieser ist dann die Grundlage für die Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung III, wobei die Verhandlungen hierzu direkt nach Vorlage
des Hochschulentwicklungsplans beginnen sollten.
Für die Fraktion:
Hitzing Barth
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung vom 08.07.11 in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen

