Frühstudierende in Thüringen

 

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
30.06.2011
K l e i n e A n f r a g e 1617
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Frühstudierende in Thüringen

Nach dem Thüringer Hochschulgesetz können Schüler, die nach einem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, außerhalb der Immatrikulationsordnung als so genannte Frühstudierende an den Thüringer Hochschulen eingeschrieben werden. Sie erhalten damit das Recht, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen sowie entsprechende Leistungspunkte zu erwerben und einzelne Lehrveranstaltungen oder Studienmodule zu absolvieren. Ihre erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sind in einem späteren Studium auf Antrag anzuerkennen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Möglichkeit eines Frühstudiums in Thüringen?
2. Bestehen für die Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft in Thüringen Möglichkeiten, Frühstudierende aufzunehmen? Wenn nein: Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass an den Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft in Thüringen keine Frühstudierenden aufgenommen werden können?
3. Bestehen in Thüringen für alle staatlichen Einrichtungen im tertiären Bildungsbereich Möglichkeiten, Frühstudierende aufzunehmen? Wenn nein: Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass
Frühstudierende ausschließlich an den Hochschulen eingeschrieben werden dürfen?
4. Wie viele Frühstudierende waren seit Bestehen der Regelung je Semester an welcher tertiären Bildungseinrichtung bzw. Hochschule eingeschrieben (bitte nach tertiärer Bildungseinrichtung bzw. Hochschule, Anzahl Frühstudierender und Semester aufschlüsseln)?
5. In welchen Studienfächern wurde bisher welche Anzahl Frühstudierender eingeschrieben?
6. Wie viele Frühstudierende haben seit Bestehen der Regelung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, als Frühstudierende erbrachte Prüfungsleistungen in einem anschließenden Studium anerkennen zu lassen (bitte nach tertiärer Bildungseinrichtung bzw. Hochschule, Semester, Anzahl Frühstudierender und Anzahl der Anträge auf Anerkennung der als Frühstudierender erbrachten Prüfungsleistungen aufschlüsseln)?
7. Wie bewertet die Landesregierung die in den Antworten auf die Fragen 4 bis 6 dargelegten Zahlen und wo erkennt sie besondere Entwicklungspotentiale?
8. Werden Frühstudierende zur Erbringung von Prüfungsleistungen vom Schulunterricht befreit? Wenn nein, warum nicht?
9. Existieren Kooperationen zwischen Schulen und tertiären Bildungseinrichtungen bzw. Hochschulen mit dem Ziel, Frühstudierende an tertiäre Bildungseinrichtungen bzw. Hochschulen zu vermitteln (wenn ja, bitte einzeln aufführen)?
10. Werden alle in der Antwort auf Frage 9 genannten Kooperationen über das Schuljahr 2011/2012 hinaus fortgeführt? Wenn nein, warum nicht?
11. Welche neuen Kooperationen zwischen Schulen und tertiären Bildungseinrichtungen bzw. Hochschulen plant die Landesregierung zur Vermittlung Frühstudierender?
12. Welche Ansprechpartner stehen den interessierten Schülern zur Information und Koordination des Frühstudiums zur Verfügung?
13. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung geplant sowie bisher unternommen, um für ein Frühstudium in Thüringen zu werben?
Hitzing
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