Rolle des TMBWK bei der Administration des Deutschlandstipendiums
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. September 2011 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Das Ziel des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms - Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) -, gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen, zu einer Erhöhung der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger beizutragen sowie Anreize zur Aufnahme und zu einem erfolgreichen Abschluss eines Studiums zu setzen, wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Mit den Regelungen des Stipendienprogramm-Gesetzes werden diese Zielsetzungen aus Sicht der Landesregierung jedoch nur unzureichend umgesetzt. Es wird bezweifelt, dass durch eine einkommensunabhängige Förderung besonders begabter Studierender tatsächlich das in der Gesetzesbegründung genannte Ziel, mehr junge Menschen zum Studium zu motivieren, erreicht werden kann. Um auszuschließen, dass die wirtschaftliche Situation eines Studierwilligen die Aufnahme eines Studiums verhindert, bedarf es aus Sicht der Landesregierung in erster Linie einer verlässlichen einkommensabhängigen Studienförderung. Von Vorteil wäre die Erweiterung des Kreises der Förderungsberechtigten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgt ausschließlich nach sozialen Aspekten und hilft gerade den Studierenden, welche auf Grund ihrer finanziellen Verhältnisse sonst eventuell von der Aufnahme eines Hochschulstudiums absehen würden. Die Thüringer Hochschulen sehen sich allerdings bei der Umsetzung des Stipendienprogramms vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt. Denn im Gegensatz zu den alten Bundesländern gibt es in Thüringen und den anderen neuen Ländern weniger potentielle private Mittelgeber für die Stipendien. Die Landesregierung ist bemüht gemeinsam mit den Thüringer Hochschulen das Stipendienprogramm umzusetzen. Allerdings bedarf es erheblicher Anstrengungen, um die Wirkung der strukturell begründeten Nachteile bei der Einwerbung und Vergabe der Stipendien zu begrenzen.
Zu 2.:
Das TMBWK fungiert als Mittler zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Thüringer Hochschulen, welche das Stipendienprogramm-Gesetz umsetzen. Das TMBWK nimmt die Meldungen der Thüringer Hochschulen zu den eingeworbenen Stipendienmitteln entgegen und verteilt dieKomplementärmittel des Bundes und die Akquisepauschale entsprechend der vom Stipendienprogramm- Gesetz vorgegebenen Quote an die Hochschulen.
Zu 3.:
Für die Landesregierung fungiert das TMBWK als Ansprechpartner der Thüringer Hochschulen in allen Fragen der Umsetzung des Stipendienprogramm-Gesetzes. Die Thüringer Hochschulen erhielten vom TMBWK verschiedene Unterstützungsangebote in Form von Informationsmaterialien und einer vom TMBWK erstellten Mustersatzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien.
Zu 4.:
Die Thüringer Hochschulen wurden gebeten, Studierende und Studieninteressierte in geeigneter Weise über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des "Deutschlandstipendiums" zu informieren. Dies erfolgt auch bei der Ausschreibung der Stipendien durch die Hochschulen. Im Übrigen enthält das Informationsportal www.deutschlandstipendium.de des BMBF zahlreiche Hinweise zum Förderprogramm und den teilnehmenden Hochschulen. Studierende erhalten dort umfangreiche Informationen zum Deutschlandstipendium.
Zu 5.:
Das TMBWK hat in mehreren Schreiben den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, dem Unternehmerverband Thüringen, dem Verband der Thüringer Wirtschaft und dem Verband der Thüringer Kaufleute das "Deutschlandstipendium" vorgestellt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Landesregierung das Förderprogramm unterstützt und die Auffassung vertritt, dass durch die Förderung begabter Studierender durch die Thüringer Wirtschaft die Attraktivität der Thüringer Hochschulen gestärkt wird. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) wird ebenfalls in geeigneter Weise auf das Förderprogramm "Deutschlandstipendium" aufmerksam machen und die Hochschulen bei der Herstellung von Kontakten zu Vertretern der Thüringer Wirtschaft unterstützen.
Zu 6.:
ja.
Die Auffassung hat sich aus Sicht der Landesregierung nicht geändert, da die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den alten und neuen Ländern nach wie vor fortbestehen.
Zu 7.:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Zu 8.:
Die Auffassung der Landesregierung, dass es in Thüringen beziehungsweise den neuen Ländern bisher überwiegend an einer Bereitschaft potenzieller Spender, wie zum Beispiel von Unternehmen, Kammern, Vereinen, Stiftungen und Privatpersonen fehle, sich an der Finanzierung von "Deutschlandstipendien" zu beteiligten, ist in den von Vertretern der Thüringer Hochschulen gegenüber dem TMBWK geschilderten bisherigen Erfahrungen bei der Einwerbung von privaten Mitteln begründet. In mehreren Besprechungen mit nahezu allen Thüringer Hochschulen wurde von diesen übereinstimmend berichtet, dass es sich für die Hochschulen sehr schwierig gestalte, private Mittel für die Vergabe von "Deutschlandstipendien" einzuwerben. Abgesehen von vereinzelten Zusagen privater Mittelgeber sähen sich viele Thüringer Unternehmen finanziell nicht in der Lage, das Förderprogramm "Deutschlandstipendium" zu unterstützen. Einzelne Unternehmen hätten die geringen Einflussmöglichkeiten, die das Stipendienprogramm-Gesetz den Unternehmen bei der Vergabe von "Deutschlandstipendien" einräume, beklagt und den Wunsch geäußert, statt dessen von ihnen selbst ausgewählte Studierende, die im Unternehmen tätig sein können, fördern zu wollen. Auch sei teilweise von Unternehmen die Auffassung vertreten worden, dass die Unternehmen durch die Bereitstellung von Stipendienmitteln als Unterstützer der Politik der Bundesregierung missbraucht würden.
Zu 9.:
Nach Angaben der Thüringer Hochschulen vom August 2011 beabsichtigen zum Wintersemester 2011/2012 elf Hochschulen in Thüringen insgesamt 51 "Deutschlandstipendien" zu vergeben, was einer Quote von rund 22 Prozent der nach dem Stipendienprogramm-Gesetz maximal zur Verfügung stehenden "Deutschlandstipendien" entspricht. Die Fachhochschule Jena (22 von 22), die Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar (4 von 4), die SRH Fachhochschule für Gesundheit Gera (1 von 1) und die Adam-Ries Fachhochschule Erfurt (1 von 1) werden voraussichtlich im Wintersemester 2011/2012 die maximal zur Verfügung stehende Anzahl an "Deutschlandstipendien" vergeben. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena (12 von 93), die Technische Universität Ilmenau (4 von 28), die Fachhochschule Erfurt (2 von 21) und die Fachhochschule Schmalkalden (5 von 13) werden nach derzeitigem Stand aller Wahrscheinlichkeit nach nicht alle der maximal möglichen "Deutschlandstipendien" vergeben können. Die Universität Erfurt (0 von 23), die Bauhaus Universität Weimar (0 von 17) und die Fachhochschule Nordhausen (0 von 12) werden zum Wintersemester 2011/2012 voraussichtlich keine "Deutschlandstipendien" vergeben können. Die Hochschulen sind allerdings zuversichtlich, bis zum Beginn des Wintersemesters noch weitere Stipendienmittel einwerben zu können.
Zu 10.:
Bestehende strukturelle Probleme können nur schwer und nicht zeitnah von der Landesregierung ausgeglichen werden. Das TMBWK kann nur durch eine fortwährende Unterstützung der Thüringer Hochschulen (vgl. Antwort zu Frage 5) versuchen, bestehende Nachteile teilweise zu kompensieren. Die Nachteile wären erst bei gleicher Wirtschaftskraft in allen deutschen Ländern ausgeglichen.
Zu 11.:
Aus Sicht der Landesregierung erscheint es sinnvoll, die den Hochschulen vom BMBF zum Zwecke der Einwerbung von privaten Stipendienmitteln gewährte Akquisepauschale deutlich zu erhöhen, um die Hochschulen finanziell in die Lage zu versetzen, die Einwerbung privater Mittel auszuweiten und mit Unternehmen, Vereinen, Kammern, Stiftungen und Privatpersonen begonnene Kooperationen zu intensivieren.
Zu 12. und 13.:
Das TMBWK hat die in der Medieninformation vom 1. Februar 2011 mitgeteilten Kritikpunkte bei Besprechungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und in einem Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung dargestellt und um Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren gebeten. In Bund- Länder-Besprechungen hat das TMBWK die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Akquisepauschale ebenso wie die weiteren Anregungen der Thüringer Hochschulen angesprochen und um Prüfung durch das BMBF gebeten.
Matschie
Minister

